CWL Talk – AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefoniedienstleistungen
Wichtige Vertragsbedingungen auf einen Blick
- IP-Telefonie ist von Internet, lokaler Netzwerk- und Stromversorgung abhängig; ohne separate Redundanz ist eine jederzeitige Erreichbarkeit nicht garantiert.
- Bei nomadischer VoIP-Nutzung kann die korrekte Notruf-Leitweglenkung vom hinterlegten Standort abweichen; Standortdaten sind aktuell zu halten und für Notfälle ist eine alternative Kommunikationsmöglichkeit sinnvoll.
- Der Kunde ist für die Sicherheit seiner SIP-, Benutzer- und Administratorzugänge verantwortlich; CWL darf zum Schutz vor Fraud Destinationen oder Konten sperren.
- Über kundenseitig kompromittierte Zugänge verursachte Gesprächskosten trägt grundsätzlich der Kunde, soweit CWL den Missbrauch nicht zu vertreten hat.
- Portierungstermine hängen von beteiligten Carriern ab; eine Rufnummernportierung beendet nicht automatisch sämtliche weiteren CWL-Leistungen.
1. Geltungsbereich und Vertragsrangfolge
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für CWL Talk (nachfolgend «Talk-AGB») regeln VoIP-, SIP-, SIP-Trunk-, Rufnummern-, 3CX-, Hosting- und damit zusammenhängende Telefoniedienstleistungen der CWL Informatik GmbH (nachfolgend «CWL»).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Bestellformular oder einer anderen individuellen Vereinbarung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarung beziehungsweise Auftragsbestätigung, (2) ausdrücklich bezeichnete Leistungsbeschreibung, (3) diese Talk-AGB.
Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen vorbehalten.
2. Vertragsabschluss und Mitwirkung
Ein Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Annahme eines Angebots, Bestätigung einer Bestellung durch CWL oder Inbetriebnahme der ausdrücklich bestellten Leistung zustande.
Der Kunde liefert alle für Rufnummernzuteilung, Portierung, Notrufstandort, SIP-Konfiguration, Benutzeranlage und Abrechnung erforderlichen Angaben vollständig und richtig. Änderungen, insbesondere von Hauptstandort, Firmierung, Ansprechpartnern oder Berechtigungen, sind CWL unverzüglich mitzuteilen.
3. Leistungsumfang von CWL Talk
CWL kann insbesondere Einzelrufnummern und Nummernblöcke, Rufnummernportierungen, SIP-Accounts, SIP-Trunks, Gesprächspakete, Hosted-3CX-Instanzen, 3CX-Lizenzen, SBC-Lösungen, Endgeräte, Konfiguration, Monitoring und Support bereitstellen.
Anzahl Rufnummern, Gesprächskanäle, Benutzer, Lizenzen, Minutenpakete, Destinationen und Zusatzfunktionen ergeben sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Auftrag.
Eine bestimmte Anzahl gleichzeitig möglicher Gespräche oder eine bestimmte 3CX-Funktion ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Vorleistungspartner und Carrier
CWL kann Carrier, Netzbetreiber, Rechenzentren, Hostinganbieter, Lizenzgeber und weitere technische Dienstleister einsetzen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die dauerhafte Nutzung eines bestimmten Carriers, Routings, Rechenzentrums oder einer bestimmten technischen Plattform. CWL darf die technische Bereitstellung ändern oder migrieren, sofern die vertraglich geschuldete Hauptleistung dadurch nicht wesentlich verschlechtert wird.
Werden Drittprodukte oder Lizenzen eingesetzt, gelten zusätzlich deren technische und lizenzrechtliche Voraussetzungen, soweit diese dem Kunden bekannt gegeben oder für die Nutzung zwingend sind.
5. Rufnummern, Nummernblöcke und Portierungen
Rufnummern werden im Rahmen der technischen Verfügbarkeit und der anwendbaren fernmelderechtlichen Vorgaben bereitgestellt. Ein Eigentumsrecht des Kunden an Rufnummern wird nicht begründet. Gesetzliche und vertragliche Rechte des Kunden auf Portierung einer Rufnummer bleiben unberührt.
Portierungen sind von der korrekten Mitwirkung des Kunden, bestehenden Vertragsverhältnissen sowie Freigaben und Prozessen der beteiligten Anbieter abhängig. CWL koordiniert Portierungen sorgfältig, kann einen bestimmten Portierungszeitpunkt jedoch nur garantieren, wenn dieser ausdrücklich verbindlich bestätigt wurde.
Der Kunde stellt notwendige Vollmachten und Nachweise vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Kosten oder Verzögerungen aufgrund unrichtiger Angaben, abgewiesener Portierungsaufträge oder vom Kunden veranlasster Terminänderungen können weiterverrechnet werden.
6. Erreichbarkeit, Gesprächsqualität und technische Abhängigkeiten
IP-Telefonie setzt eine funktionsfähige Internetverbindung, geeignete lokale Netzwerkinfrastruktur, korrekt konfigurierte Firewall-/NAT-Umgebung und Stromversorgung voraus.
CWL Talk wird grundsätzlich nach dem Best-Effort-Prinzip erbracht. Gesprächsqualität und Erreichbarkeit können durch Internetverbindung, lokale Netzwerkqualität, Endgeräte, externe Carrier, internationale Netze und Gegenstellen beeinflusst werden. Garantierte Reaktions-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitszeiten bestehen im Standardbetrieb nicht.
CWL garantiert nicht, dass jede ausländische, Sonder- oder Drittanbieter-Destination jederzeit erreichbar ist oder dass externe Netze Rufnummernanzeige und Zusatzmerkmale unverändert unterstützen.
7. Notrufe und Standortinformationen
CWL Talk ermöglicht Notrufe im Rahmen der technisch und regulatorisch bereitgestellten Telefoniedienste. Bei IP-Telefonie können korrekte Leitweglenkung und Standortidentifikation vom im Vertrag beziehungsweise beim Carrier hinterlegten Hauptstandort abhängen.
Der Kunde ist verpflichtet, CWL korrekte und aktuelle Standortinformationen mitzuteilen, soweit diese für Notruffunktionen relevant sind. Wird ein VoIP-Endgerät oder Benutzer nomadisch an einem anderen Standort verwendet, kann eine korrekte automatische Standortzuordnung nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
Bei Ausfall von Internet, Stromversorgung oder Telefonieplattform können Notrufe über CWL Talk vorübergehend nicht möglich sein. CWL empfiehlt deshalb insbesondere bei geschäftskritischen Standorten eine unabhängige alternative Notrufmöglichkeit, beispielsweise Mobiltelefonie.
8. 3CX, Hosting und Administration
Sofern CWL eine 3CX-Instanz oder eine andere gehostete Telefonanlage bereitstellt, ergeben sich Lizenztyp, Kapazität, Hosting, Backup, Administrationsrechte, Wartung und Supportumfang aus dem jeweiligen Auftrag.
CWL darf aus Sicherheits-, Stabilitäts- oder Supportgründen administrative Schutzmassnahmen treffen. Erhält der Kunde Administratorrechte, trägt er die Verantwortung für von ihm vorgenommene Änderungen, soweit diese nicht ausdrücklich durch CWL freigegeben oder beauftragt wurden.
Updates können durch CWL, den Hostinganbieter oder nach Absprache durch den Kunden durchgeführt werden. Sicherheitskritische Updates darf CWL nach angemessener Interessenabwägung durchführen, wenn eine Verzögerung ein erhebliches Risiko darstellen würde.
9. Backups, Wiederherstellung und Migration
Soweit Backups einer gehosteten Telefonanlage Bestandteil der Leistung sind, dienen sie primär der technischen Wiederherstellung. Aufbewahrungsdauer, Anzahl Sicherungsgenerationen, Wiederherstellungszeit und Wiederherstellungspunkt sind nur garantiert, wenn dies im Auftrag ausdrücklich festgelegt ist.
CWL führt einen Restore im vereinbarten Umfang durch. Zusätzliche Wiederherstellungsarbeiten, die durch kundenseitige Fehlkonfigurationen, Löschungen oder Drittsoftware verursacht wurden, können nach Aufwand verrechnet werden.
Bei Vertragsende unterstützt CWL eine technisch mögliche Migration oder Herausgabe der für einen Providerwechsel notwendigen kundeneigenen Konfigurationsdaten. Zusätzlicher Export-, Migrations- oder Projektaufwand kann nach Aufwand verrechnet werden.
10. Endgeräte und lokale Infrastruktur
Der Kunde ist für nicht von CWL betreute Telefone, Headsets, Softphones, lokale Netzwerke, PoE-Versorgung, Switches, WLAN und Endgeräte selbst verantwortlich.
Von CWL verkaufte Hardware geht nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Miet- oder Leihgeräte bleiben Eigentum von CWL oder des jeweiligen Eigentümers und sind nach Vertragsende fristgerecht, vollständig und in angemessenem Zustand zurückzugeben.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie ausdrücklich zugesagte Hersteller- oder CWL-Garantien bleiben vorbehalten. Schäden oder Funktionsstörungen infolge unsachgemässer Verwendung, eigenmächtiger Veränderung, Fremdzubehör, äusserer Einwirkung oder nicht von CWL zu vertretender Hersteller- beziehungsweise Softwareänderungen gelten nicht als von CWL zu vertretender Mangel. Ein kostenloses Ersatzgerät während einer Prüfung oder Reparatur ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Von CWL konfigurierte oder betreute Endgeräte dürfen nicht ohne Abstimmung so verändert werden, dass Sicherheit, Interoperabilität oder Supportfähigkeit beeinträchtigt werden.
Hersteller-Updates oder Änderungen an Betriebssystemen, mobilen Plattformen oder Apps können Funktionen beeinflussen. CWL schuldet deren Kompatibilität nur im ausdrücklich vereinbarten Supportumfang.
11. Tarife, Minutenpakete und Gesprächskosten
Es gelten die im Angebot beziehungsweise in der anwendbaren Preisliste bezeichneten Grundgebühren, Einmalgebühren, Minutenpakete und nutzungsabhängigen Gesprächspreise.
Nicht in einer Pauschale enthaltene Verbindungen, insbesondere bestimmte Auslands-, Sonder-, Mehrwert-oder Premiumdestinationen, werden separat verrechnet. Massgeblich sind die von CWL beziehungsweise dem Vorleistungspartner erfassten Verbindungsdaten, sofern der Kunde nicht nachvollziehbar einen Fehler darlegt.
Pauschal- und Minutenpakete dürfen nur im üblichen geschäftlichen beziehungsweise privaten Rahmen und nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Verkehrserzeugung, Wiederverkauf oder automatisierte Massentelefonie eingesetzt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Sicherheit von SIP, Benutzer- und Administratorzugängen
Der Kunde schützt Passwörter, SIP-Zugangsdaten, Benutzerkonten, Administratorzugänge, MFA-Verfahren und Endgeräte nach dem Stand der Technik. Zugangsdaten dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
CWL darf Mindestanforderungen an Passwortqualität, Mehrfaktor-Authentisierung, IP-Beschränkungen, internationale Destinationen, Administratorzugriffe und andere Sicherheitsmassnahmen festlegen, soweit dies für einen sicheren Betrieb angemessen ist.
Der Kunde informiert CWL unverzüglich über verdächtige Aktivitäten, verlorene Geräte, kompromittierte Zugangsdaten oder Personalwechsel mit relevanten Berechtigungen.
13. Telefonie-Fraud und Missbrauchskosten
Der Kunde trägt grundsätzlich die über seine Rufnummern, SIP-Zugänge, Benutzerkonten, Endgeräte oder Telefonanlagen verursachten Gesprächskosten, einschliesslich eines Missbrauchs durch Dritte, soweit der Missbrauch nicht durch eine von CWL zu vertretende absichtliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung ermöglicht wurde und zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
CWL ist berechtigt, zum Schutz vor Missbrauch internationale oder hochpreisige Destinationen, Mehrwertdienste, Rufziele, Benutzer oder SIP-Zugänge zu sperren, Kosten- oder Gesprächslimiten einzurichten und auffällige Verbindungen zu blockieren. Solche Massnahmen können ohne vorgängige Ankündigung erfolgen, wenn ein konkretes Fraud-Risiko besteht.
CWL bemüht sich um geeignete Schutzmassnahmen, garantiert jedoch keine vollständige Verhinderung von Telefonie-Fraud. Der Kunde bleibt für eine angemessene Absicherung seiner eigenen Systeme und Benutzer verantwortlich.
14. Rufnummernanzeige, Identität und unzulässige Nutzung
Der Kunde darf Rufnummernanzeige, Absenderidentitäten und Telefoniedienste nicht zur Täuschung, Belästigung, rechtswidrigen Werbung, unerlaubten Aufzeichnung, Phishing, Betrug oder für andere rechtswidrige Zwecke verwenden.
Die Manipulation oder Verwendung fremder Rufnummern als Absender ist nur zulässig, wenn der Kunde hierzu berechtigt ist und die einschlägigen technischen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Nutzung darf CWL die betroffenen Funktionen oder Dienste vorübergehend sperren und notwendige Informationen im gesetzlich zulässigen beziehungsweise vorgeschriebenen Umfang an zuständige Stellen oder Vorleistungspartner weitergeben.
15. Gesprächsaufzeichnung und Datenschutz durch den Kunden
Soweit CWL Talk Funktionen zur Gesprächsaufzeichnung, Transkription, Voicemail, Präsenzanzeige oder ähnliche Datenverarbeitung bereitstellt, ist der Kunde für die rechtmässige Nutzung dieser Funktionen in seinem Verantwortungsbereich zuständig.
Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass notwendige Informations-, Einwilligungs-, arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Pflichten gegenüber Mitarbeitenden, Gesprächspartnern und anderen betroffenen Personen eingehalten werden.
CWL ist nicht verpflichtet, die Rechtmässigkeit einzelner kundenseitiger Aufzeichnungsszenarien zu prüfen, sofern kein entsprechender Beratungsauftrag besteht.
16. Support, Störungsmeldung und Eskalation
CWL ist die erste Anlaufstelle für Support und Störungen. Der Kunde nutzt die vorgesehenen Supportkanäle und stellt Logs, Zeitpunkte, betroffene Rufnummern und andere für die Analyse erforderliche Informationen zur Verfügung.
Support- und Entstörungsleistungen werden grundsätzlich nach Best Effort während der jeweils geltenden Geschäftszeiten der CWL Informatik GmbH erbracht. Ein Anspruch auf Support ausserhalb dieser Geschäftszeiten, auf 24/7-Bereitschaft oder auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
CWL entscheidet über notwendige Eskalationen an Carrier, Hostinganbieter, Hersteller oder andere Vorleistungspartner.
Liegt die Störungsursache im Verantwortungsbereich des Kunden, seiner Endgeräte, Internetverbindung, lokalen Netzwerkinfrastruktur, Fehlbedienung oder Drittsoftware, können eigene und fremde Diagnose- und Technikerkosten nach Aufwand weiterverrechnet werden.
17. Wartung und Unterbrüche
CWL und ihre Vorleistungspartner dürfen notwendige Wartungs-, Sicherheits-, Update- und Entstörungsarbeiten durchführen. Dadurch können einzelne Funktionen oder die gesamte Telefoniedienstleistung vorübergehend eingeschränkt sein.
Soweit möglich informiert CWL über planbare, erhebliche Unterbrüche vorgängig. Dringende Sicherheits-und Entstörungsmassnahmen können ohne Vorankündigung erfolgen.
18. Preise und Preisänderungen
CWL darf nachweisbare Änderungen von Carrier-, Terminierungs-, Rufnummern-, Lizenz-, Hosting-, Hersteller- oder anderen Vorleistungskosten sowie Steuern und Abgaben an den Kunden weitergeben. Gesprächspreise für einzelne Destinationen können sich aufgrund internationaler Carrierkosten verändern.
Wesentliche Änderungen wiederkehrender Grundgebühren oder des Leistungsumfangs werden vorgängig in geeigneter Weise mitgeteilt. Soweit eine Änderung nicht bloss zwingende Abgaben oder nachweisbare Fremdkosten nachvollzieht und den Kunden wesentlich benachteiligt, kann der Kunde die betroffene Leistung auf den Änderungszeitpunkt kündigen, soweit keine individuell vereinbarte Mindestlaufzeit oder zwingendes Recht entgegensteht.
19. Vertragsdauer, Kündigung und Portierung bei Vertragsende
Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Fehlt eine besondere Regelung, besteht keine Mindestlaufzeit; der Vertrag kann mit 30 Tagen Frist auf Ende der jeweiligen Verrechnungsperiode gekündigt werden. Eine abweichende Mindestlaufzeit ist nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder Auftrag ausgewiesen wurde.
Eine Portierung einzelner oder sämtlicher Rufnummern zu einem anderen Anbieter beendet nicht automatisch weitere mit CWL bestehende Hosting-, Lizenz-, Support-, Hardware- oder Internetleistungen. Nicht mehr benötigte Leistungen sind ausdrücklich zu kündigen.
Der Kunde hat eine gewünschte Portierung rechtzeitig zu beauftragen und alle dafür erforderlichen Unterlagen bereitzustellen. Nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Portierungsfrist kann CWL nicht mehr benötigte Rufnummern oder Ressourcen an den zuständigen Vorleistungspartner zurückgeben, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
20. Rechnungsstellung, Zahlung und Verzug
Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung bezeichneten Zahlungsbedingungen. Fehlt eine besondere Regelung, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Wiederkehrende Gebühren werden grundsätzlich ab der Aufschaltung der Telefoniedienstleistung, der erfolgreichen Portierung beziehungsweise ab dem im Auftrag vereinbarten Aktivierungsdatum verrechnet. Verzögert sich die Nutzung ausschliesslich aufgrund fehlender Mitwirkung, nicht bereitgestellter kundenseitiger Infrastruktur oder einer vom Kunden verlangten Verschiebung, darf CWL ab dem Zeitpunkt verrechnen, zu dem die Leistung nachweislich bereitgestellt oder zur Aktivierung bereit war. Verzögerungen im Verantwortungsbereich von CWL oder ihrer Vorleistungspartner lösen vor der Bereitstellung keine wiederkehrende Verrechnung aus.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, soweit dies gesetzlich zulässig ist. CWL kann Verzugszinsen im gesetzlichen Umfang sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Wiederaufschaltungskosten verlangen.
Bei fortbestehendem Zahlungsverzug darf CWL nach vorgängiger Mahnung und angemessener Nachfrist betroffene Dienstleistungen einschränken oder sperren. Bei erheblichem Missbrauch, akuter Gefährdung oder offensichtlich aussichtsloser Einbringlichkeit bleiben sofortige Schutzmassnahmen vorbehalten.
Zwingende gesetzliche Sperrverbote und Schutzrechte des Kunden bleiben vorbehalten. Insbesondere werden Dienstleistungen nicht in einer Weise gesperrt, die zwingenden fernmelderechtlichen Vorgaben widerspricht.
Der Kunde darf Forderungen von CWL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
21. Haftung
CWL haftet für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Ein vorgängiger Ausschluss dieser Haftung ist nicht beabsichtigt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von CWL für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangener Gewinn, Produktions- oder Betriebsausfall, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter.
CWL haftet nicht für Störungen oder Schäden, die ausschliesslich im Verantwortungsbereich von Vorleistungspartnern, öffentlichen Telekommunikationsnetzen, Stromversorgern, dem Internet, kundeneigener Infrastruktur oder sonstigen Dritten entstehen, soweit CWL bei Auswahl, Instruktion und Koordination die gebotene Sorgfalt angewendet hat.
Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Massnahmen zur Schadenverhinderung und Schadenminderung zu treffen.
22. Höhere Gewalt und ausserordentliche Ereignisse
CWL haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit diese auf Umständen beruht, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CWL liegen. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, grossflächige Netz- oder Carrierstörungen, behördliche Massnahmen, Krieg, Terror, Streik, Epidemien, Cyberangriffe auf Dritte sowie der Ausfall wesentlicher Vorleistungspartner.
CWL informiert den Kunden, soweit möglich und verhältnismässig, über erhebliche Auswirkungen und bemüht sich um eine zumutbare Wiederherstellung oder Ersatzlösung.
23. Datenschutz und Vertraulichkeit
CWL bearbeitet Personendaten im Rahmen des anwendbaren schweizerischen Datenschutzrechts und nur soweit dies für Vertragsanbahnung, Leistungserbringung, Administration, Sicherheit, Support, Störungsbehebung, Missbrauchsbekämpfung und Rechnungsstellung erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, dürfen notwendige Kunden-, Vertrags- und technische Daten an Netzbetreiber, Carrier, Hostinganbieter, Hersteller und weitere Dienstleister übermittelt werden. Diese können sich im In- oder Ausland befinden; allfällige gesetzliche Anforderungen an internationale Datenübermittlungen bleiben vorbehalten.
CWL behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich und erwartet vom Kunden einen entsprechenden Umgang mit nicht öffentlichen technischen Informationen, Zugangsdaten und Sicherheitsinformationen von CWL.
24. Änderung dieser Bedingungen
CWL kann diese Bedingungen anpassen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere bei Änderungen von Gesetz, Regulierung, Technik, Sicherheitsanforderungen, Produkten oder Vorleistungen. Wesentliche nachteilige Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise mitgeteilt.
Soweit die Änderung die vertragliche Stellung des Kunden wesentlich verschlechtert und nicht bloss zwingende gesetzliche Vorgaben, Steuern, Abgaben oder nachweisbare Änderungen von Fremd- und Vorleistungskosten nachvollzieht, kann der Kunde die betroffene Leistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Zwingende weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
Unterlässt der Kunde eine zulässige Kündigung und nutzt die Leistung nach Inkrafttreten weiter, gelten die mitgeteilten Bedingungen ab diesem Zeitpunkt, soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
25. Übertragung des Vertrags
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung von CWL auf Dritte übertragen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
CWL darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, Umstrukturierung oder Übertragung des betroffenen Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern die berechtigten Interessen des Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Über eine wesentliche Übertragung wird der Kunde informiert.
26. Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, eine Regelung, welche dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Für Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CWL Gerichtsstand. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Vertragseinbezug: Diese Bedingungen werden Bestandteil eines Vertrags über CWL Talk, wenn sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht werden – insbesondere über die Website der CWL Informatik GmbH – und im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess unter Angabe der Version ausdrücklich als Vertragsgrundlage bezeichnet werden. Eine separate Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Diese Seite gibt den Inhalt des PDF-Dokuments «CWL Talk – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 1.0 vom 7. August 2026» wieder.

